Donnerstag 27. August 2015 | 10:22
Schlechte Finanzhaushaltszeiten sind gute Subventionsabbauzeiten, wird sich die Baselbieter Regierung gesagt haben und geht frontal auf das Erfolgsmodell U-Abo los. Die Zeche für die Schieflage der Baselbieter Finanzen sollen nun die ÖV-Benutzer zahlen, obwohl das U-Abo eine in jeder Beziehung nachhaltige Massnahme darstellt.
Oder sind irgend jemandem Fehlanreize, unerwünschte Mitnahmeeffekte, Ineffizienzen oder ein übertriebener Verwaltungsaufwand bekannt? Es handelt sich auch nicht um ein Partikularinteresse. Im Gegenteil – das U-Abo gilt als Meilenstein in der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs. Die Preisgabe dieses Erfolgsmodells, in das ein grosser Teil der Bevölkerung involviert ist, gilt es zu verhindern.
Im Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs war die Subventionierung des Tarifverbund-Abos, das dieses erst zum U-Abo machte, bisher mit einer Kann-Formulierung verankert. Dies genügte bisher auch, bis der Regierungsrat auf die Idee verfiel, die Subventionierung des U-Abos zu streichen. Es ist deshalb eine naheliegende Gesetzesänderung, mit der formulierten Gesetzesinitiative die gesetzliche Grundlage des U-Abos verpflichtend zu regeln und eine Muss-Formulierung aufzunehmen. Künftig liegt es somit nicht mehr im Ermessen des Regierungsrates, ob das U-Abo suventioniert werden soll oder nicht. Eigentlich erstaunlich, dass dies notwendig geworden ist, aber unsere Regierung kann mit der Kann-Formulierung offensichtlich nicht umgehen.
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