Donnerstag 15. Dezember 2016 | 18:37
Jahrelang blockierte der Kanton die Einführung einer Mehrwertabgabe für Ein- und Aufzonungen, obwohl diese vom Bund vorgeschrieben wird. Gleichzeitig verwehrte der Kanton den Gemeinden den Erlass eigener kommunaler Regelungen. Nun siegte die Gemeinde Münchenstein vor Bundesgericht, welche die Kompetenz für die Einführung einer Mehrwertabgabe trotzdem für sich beanspruchte. Dies ist ein wegweisendes Urteil mit Signalwirkung, das Münchenstein für sich und die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft erstritten hat.
Es wirft jedoch auch einige Fragen auf: Durch das Warten auf den Kanton sind den Gemeinden unfreiwillig hohe Beiträge entgangen. Werden diese nun vom Kanton entschädigt?
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